Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: 09.09.2015
Geschäftsbereich I: Webhosting, Server, Domains, E-Mail
Abschnitt I a: Allgemeine Bestimmungen
- Geltungsbereich, Änderungen, Vertragsbeginn
1.1
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolg-end „AGB“ genannt) der Firma Indiquip GmbH, An der Wolfseiche 22, DE-31061 Alfeld (nachfolgend „Indiquip“ genannt) gelten für alle Leistungen und Dienste von Indiquip. In Abschnitt I a (Allgemeine Bestimmungen) finden Sie die Bedingungen, die für alle Leistungen und Dienste gelten. In Abschnitt I b (Webhosting, E-Mail und Domains) und Abschnitt I c (Server) finden Sie besondere Bestimmungen, die jeweils für die einzelnen Dienste gelten. Diese ergänzen und modifizieren ggf. die Allgemeinen Regelungen. Die Besonderen Bestimmungen gehen den Allgemeinen Regelungen im Falle eines Widerspruchs vor.
1.2
Von diesen Geschäftsbedingungen vollständig oder teilweise abweichende Geschäftsbedingungen, die durch den Kunden verwendet werden erkennt Indiquip nicht an, es sei denn die Indiquip stimmt diesen ausdrücklich schriftlich zu. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn Indiquip Leistungen in Kenntnis von abweichenden oder entgegenstehenden Bedingungen des Kunden einen Auftrag vorbehaltlos ausführt.
1.3
Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für zukünftige Verträge der Parteien.
1.4
Maßgebend ist stets die bei Vertragsschluss gültige Fassung der AGB: Indiquip kann diese AGB bei bestehenden Dauerschuldverhältnissen mit einer angemessenen Ankündigungsfrist ändern. Widerspricht der Kunde der Änderung nicht innerhalb einer von Indiquip gesetzten angemessenen Frist, gilt die Änderung als genehmigt. Indiquip weist den Kunden in der Änderungs-Ankündigung darauf hin, dass die Änderung wirksam wird, wenn er nicht binnen der gesetzten Frist widerspricht. Die Änderungsankündigung wird von Indiquip per E-Mail versendet.
1.5
Die Angabe vollständiger und richtiger Daten ist die Voraussetzung für den Vertragsschluss.
- Leistungen
2.1
Der Leistungsumfang für den jeweiligen Dienst ergibt sich aus der zugehörigen Leistungsbeschreibung zum Zeitpunkt der Bestellung des Dienstes.
2.2
Die Verfügbarkeit der Indiquip Server liegt bei mindestens 99% im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind diejenigen Zeiten, innerhalb derer die Server aufgrund durch Indiquip nicht beeinflussbarer Geschehnisse nicht erreichbar sind, also beispielsweise höherer Gewalt, Handlungen Dritter, die nicht durch Indiquip beauftragt sind, technische Probleme außerhalb der des Einflussbereichs von Indiquip, eingeschränkte oder wegfallende Funktionalität des Internets etc.
2.3
Sofern es nicht ausdrücklich anders vereinbart ist, hat der Kunde keinen Anspruch darauf, dass ihm für seinen Dienst dieselbe IP-Adresse für die gesamte Vertragslaufzeit zugewiesen wird. Eine technisch oder rechtlich bedingte Änderung bleibt vorbehalten.
2.4
Die Server von Indiquip sind in den genutzten Rechenzentren über eine entsprechende Systemarchitektur an das Internet angebunden. Es besteht keine direkte Anbindung eines einzelnen Servers an das Internet. Aus technischen Gründen sind daher die Datenverkehrskapazitäten für Gruppen von Servern an bestimmten Punkten limitiert, so dass ein erhöhtes Datenverkehrsaufkommen von oder zu einzelnen Servern dazu führen kann, dass für diese Server und andere mit ihnen technisch im Verbund stehende Server nicht die jeweils am Port des einzelnen Servers maximal mögliche Datendurchsatzrate zur Verfügung steht. Die Datendurchsatzrate wird in solchen Fällen technisch auf die verbundenen Server verteilt. Entsprechendes gilt für Internetpräsenzen, die sich einen Server teilen. Bei erhöhtem Datenverkehrsaufkommen werden die Datenverkehrskapazitäten auf die technisch verbundenen Internetpräsenzen verteilt.
2.5
Sofern durch Indiquip Wartungs- oder Optimierungsarbeiten durchgeführt werden, kann Indiquip zu diesem Zweck die dem Kunden zur Verfügung gestellte Leistung kurzzeitig einstellen oder beschränken. Diese Arbeiten werden nach Möglichkeit in nutzungsschwachen Zeiten durchgeführt und nach Möglichkeit vorher angekündigt.
2.6
Indiquip kann ihre Leistungen ändern, soweit dies unter Berücksichtigung der Interessen des Kunden und von Indiquip für den Kunden zumutbar ist
2.7
Soweit erforderlich und zumutbar wirkt der Kunde bei einer Änderung z.B. durch eine erneute Eingabe von Zugangsdaten oder einfache Umstellungen seiner Systeme mit.
2.8
Indiquip ist berechtigt, seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ganz oder teilweise, etwa bestimmte Leistungen oder Dienste, auf einen Dritten zu übertragen. Dem Kunden steht bei einer solchen Vertragsübernahme das Recht zu, den Vertrag fristlos zu kündigen, sofern die Vertragsübernahme für den Kunden unzumutbar ist.
- Widerrufsbelehrung
3.1
Für Verbraucher besteht das folgende Widerrufsrecht:
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns,
Indiquip GmbH
An der Wolfseiche 22
31061 Alfeld
Telefon: 05181 2872301
Fax: 05181 2874736
sales@indiquip.de
mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
3.2
Folgen des Widerrufs: Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht. Wenn wir in einem solchen Fall die Dienstleistung bereits vollständig erbracht haben, steht Ihnen kein Widerrufsrecht mehr zu.
3.3
Wichtiger Hinweis: Ein Widerrufsrecht besteht nicht bei Waren/Dienstleistungen, die auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind (§ 312g II Nr. 1 BGB), z.B. bei der Bestellung von Domainregistrierungen. Gleiches gilt für Software in einer versiegelten Verpackung, wenn ihre Versiegelung geöffnet bzw. entfernt wurde (§ 312g II Nr. 6 BGB).
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
An:
Indiquip GmbH
An der Wolfseiche 22
31061 Alfeld
Telefon: 05181 2872301
Fax: 05181 2874736
Hiermit widerrufe(n) ich/wir * den von mir/uns* abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren:(*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
Bestellt am ___________ /erhalten am ___________________ (*)
__________________________ _________________________________________
Name des/der Verbraucher(s) Anschrift des/der Verbraucher(s)
_____________________________________
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
_____________
Datum
(*) Unzutreffendes streichen.
- Pflichten des Kunden
4.1
Der Kunde sichert Indiquip zu, dass alle Daten, die der Kunde an Indiquip übermittelt vollständig und richtig sind. Der Kunde verpflichtet sich dazu, unverzüglich eventuell auftretende Änderungen seiner Daten an Indiquip zu übermitteln. Diese Verpflichtung gilt insbesondere für seine Adressdaten inklusive der Telefonnummer, der Bankverbindung und der Emailadresse. Diese Änderungen sind vom Kunden selbstständig über sein Kundenmenü unter https://indiquip-server.de vorzunehmen.
4.2
Indiquip ist berechtigt alle für das jeweilige Vertragverhältnis relevanten Informationen und Willenserklärungen an die von dem Kunden genannte Emailadresse zu versenden. Der Kunde sichert zu, diese regelmäßig auf neue Nachrichten zu überprüfen.
4.3
Der Kunde verwaltet seine Passwörter und sonstige Zugangsdaten gewissenhaft und achtet darauf sie geheim zu halten. Er ist gehalten, seine Passwörter regelmäßig zu ändern, soweit sie ihm zugeteilt werden wird er sie unverzüglich ändern.
4.4
Der Kunde ist verpflichtet, alle Leistungen zu bezahlen, die auf einen Missbrauch der Passwörter durch Dritte oder die Nutzung der Passwörter durch Dritte veranlasst werden, soweit er dies zu vertreten hat.
4.5
Der Kunde ist verpflichtet, Sicherungskopien von allen Daten, die er auf den ihm bei Indiquip zur Verfügung stehenden Speicherplatz überträgt zu erstellen (Sicherungskopien). Indiquip Sicherungskopien wird der Kunde auf Datenträgern sichern, die nicht physikalisch bei Indiquip liegen.
4.6
Der Kunde ist verpflichtet, seine Systeme und Programme so einzurichten bzw. die Nutzung der ihm zur Verfügung gestellten Ressourcen so zu gestalten, dass weder die Sicherheit, die Integrität noch die Verfügbarkeit der Systeme, die Indiquip zur Erbringung ihrer Dienste einsetzt, beeinträchtigt wird.
4.7
Indiquip ist berechtigt, Systeme oder Zugänge zu sperren, wenn gegen die Verpflichtung aus 4.6 durch den Kunden oder einen Dritten verstoßen wird.
- Haftung
5.1
Für Schäden in Form von vertraglichen und außervertraglichen Ansprüchen haftet Indiquip nur unter der Voraussetzung, dass Indiquip oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzt hat, oder der Schaden auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen ist.
5.2
Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz besteht nach dem in diesem vorgesehenen Umfang.
5.3
Die Haftung aufgrund von dem Fehlen zugesicherter Eigenschaften, bei Personenschäden sowie aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften bleibt unberührt.
5.5
Indiquip schließt eine Inanspruchnahme von Schadensersatz für die Fälle aus, wo Störungen aufgetreten sind, die von Indiquip nicht zu vertreten sind und/oder außerhalb ihres Verantwortungsbereichs liegen. Weitere Schadensersatzansprüche aufgrund Verzug oder zu vertretender (Teil-) Unmöglichkeit werden auf typische Schäden begrenzt.
5.6
Des Weiteren wird eine Haftung ausgeschlossen, wenn Leistungsverzögerungen und/oder Leistungsausfälle aufgrund höherer Gewalt und/oder nicht voraussehbarer, nur vorübergehender und nicht von Indiquip zu vertretender Beeinträchtigungen, herbeigeführt wurden. Unter solchen Beeinträchtigungen sind insbesondere auch behördliche Anordnungen, Streiks, Aussperrungen und rechtmäßige unternehmensinterne Arbeitskampfmaßnahmen zu verstehen. Des Weiteren zählt hierzu auch der vollständige oder teilweise Ausfall der zur eigenen Leistungserbringung erforderlichen Kommunikations- und Netzwerkstrukturen und Gateways anderer Anbieter und Betreiber.
5.7
Ausgenommen von diesem Haftungsausschluss sind zum einen die Haftung wegen des Fehlens von zugesicherten Eigenschaften, der Haftung von Folge- oder Mangelfolgeschäden und zudem die Haftung aus dem Produkthaftpflichtgesetz (§ 14 ProdHaftG).
- Datenschutz
6.1
Durch Indiquip werden Daten erhoben und verarbeitet. Dies erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzgesetze und Verordnungen. Bitte beachten Sie auch den Indiquip Datenschutz.
6.2
Indiquip weist den Kunden darauf hin, dass ein absolut sicherer Datenschutz in einem offenen Netz wie dem Internet nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht gewährleistet werden kann.
- Zahlungsbedingungen
7.1
Indiquip versendet kostenlos die Rechnungen elektronisch per E-Mail an die vom Kunden angegebene E-Mail Adresse. Sollte der Kunde die Zahlungsart „Überweisung“ gewählt haben, so hat er jede Rechnung umgehend zu begleichen. Spätestens jedoch bis zum auf der Rechnung gedruckten Datum. Bei der Zahlungsart „Einzugsermächtigung / Lastschrift“ ermächtigt der Kunde Indiquip mit der Abbuchung der fälligen Beträge. Die Lastschriften werden mit Rechnungserstellung und Versand an den Kunden auch gleichzeitig an die Bank übermittelt. Die Abbuchung erfolgt dann in der Regel ein bis drei Werktage später.
7.2
Die nutzungsunabhängigen Zahlungen sind im Voraus zahlbar. Nutzungsabhängige Zahlungen werden zum Ende der jeweiligen Abrechnungsperiode gezahlt.
7.3
Sofern der Kunde einen Rechnungsversand per Post wünscht, kann Indiquip hierfür ein Entgelt in Höhe von 3,- € in Rechnung stellen.
7.4
Der Kunde kann gegen Forderungen von Indiquip nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Gegenansprüchen aufrechnen.
7.5
Sofern durch eine Domainvergabestelle oder einen Registrar die Preise erhöht werden, kann Indiquip die Preise entsprechend anpassen. Soweit es sich um eine unzumutbare Anpassung handelt, kann der Kunde sich von dem Vertrag lösen.
7.6
Die Preise können durch Indiquip zum Beginn einer neuen Vertragslaufzeit mit einer angemessenen Ankündigungsfrist von mindestens einem Monat geändert werden. Widerspricht der Kunde dieser Änderung nicht innerhalb dieser Frist, so gilt die Änderung als genehmigt. Auf diese Rechtsfolge wird Indiquip in der Mitteilung hinweisen.
7.7
Sofern der Kunde in Zahlungsverzug gerät, kann Indiquip den entsprechenden Dienst sperren. Dies führt nicht zum Fortfall der Entgeltpflicht des Kunden.
7.8
Indiquip kann im Fall eines Zahlungsverzugs des Kunden Verzugszinsen gemäß § 288 BGB geltend machen.
7.9
Indiquip kann für unberechtigte Rücklastschriften Bearbeitungsentgelte in Höhe von EUR 3,50 geltend machen. Es bleibt dem Kunden unbenommen, den Nachweis dafür zu erbringen, dass ein Schaden nicht entstanden ist oder dieser wesentlich geringer ausfällt.
7.10
Kann die Abbuchung vom Konto des Kunden mangels Deckung nicht erfolgen bzw. wird diese auf Veranlassung des Kunden rückabgewickelt, oder der Kunde überweist den Rechnungsbetrag nicht innerhalb der vorgegeben Frist, so erhält der Kunde eine Zahlungserinnerung per Email an die bei Indiquip hinterlegte Email-Adresse. Eventuell entstandene Rücklastschriftgebühren (siehe Punkt 7.9) werden dem Kunden mit gesonderter Rechnung und E-Mail berechnet. Ist die Zahlung des in der Zahlungserinnerung geforderten Betrages nicht innerhalb der angegeben Frist auf dem Konto bei Indiquip eingegangen, so erhält der Kunde die erste Mahnung per Email. Ist die Zahlung des in der ersten Mahnung geforderten Betrages auch nicht innerhalb der angegeben weiteren Frist auf dem Konto bei Indiquip eingegangen, so erhält der Kunde die zweite Mahnung per Email und postalisch an die bei Indiquip hinterlegten Adressdaten. Ist auch innerhalb der angegebenen Frist in der zweiten Mahnung der dort angegebene Betrag nicht auf dem Konto von Indiquip gutgeschrieben, so werden die Forderungen an ein Inkassounternehmen bzw. einen Anwalt weitergegeben, wodurch weitere Kosten anfallen. Alle Kundenaccounts der betroffenen Kundennummer werden gelöscht und die darunter befindlichen Domains zur Löschung eingereicht. Die Geltendmachung weiteren Schadens bleibt vorbehalten. Indiquip ist bei Zahlungsverzug nach Maßgabe von Ziff. 7.8 berechtigt, die unter der Kundennummer befindlichen Accounts vorläufig zu sperren.
- Zustandekommen und Beendigung des Vertrags
8.1
Der Vertrag kommt durch die erste Erfüllungshandlung von Indiquip auf den Antrag des Kunden zum Vertragsabschluss zustande.
8.2
Sofern sich aus dem zwischen Indiquip und dem Kunden abgeschlossenen Vertrag nichts anderes ergibt, verlängert sich der Vertrag nach Ablauf automatisch um die jeweilige Mindestvertragslaufzeit bzw. die erste Vertragslaufzeit; ist diese jedoch mehr als ein Jahr, betragen die jeweiligen Verlängerungszeiträume jeweils nur ein Jahr. Die vorstehend genannte automatische Verlängerung erfolgt nur, wenn der Kunde den jeweiligen Vertrag nicht innerhalb der darin vereinbarten Kündigungsfrist kündigt.
8.3
Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein solcher wichtiger Grund kann unter anderem auch darin liegen, dass der Kunde trotz Abmahnung gegen die Pflichten aus Abschnitt I a, Ziff. 4.6 verstößt. Ein weiterer wichtiger Grund kann darin liegen, dass der Kunde Inhalte verwendet, welche das Regelbetriebsverhalten oder die Sicherheit des Servers beeinträchtigen könnten.
8.4
Kündigungen bedürfen der Schriftform, wobei eine Übersendung per Fax zur Wahrung dieser Form genügt.
- Gerichtsstand und anwendbares Recht
9.1
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder anlässlich dieses Vertrages ist der Sitz von Indiquip (Hildesheim), soweit der Kunde Kaufmann oder eine juristische Person ist. Indiquip ist darüber hinaus berechtigt, den Kunden an seinem Sitz zu verklagen.
9.2
Für alle Ansprüche gleich welcher Art, die aus oder anlässlich dieses Vertrages entstehen, gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Einheitlichen UN-Kaufrechts (CISG).
Abschnitt I b: Webhosting, Domains und E-Mail
- Vertragsverhältnis
1.1
Indiquip stellt dem Kunden Speicherplatz (sog. Account) auf einem an das Internet angeschlossenen Server zur Veröffentlichung einer Website zur Verfügung (sog. Shared Hosting). Indiquip bietet klassisches Webhosting („Homepage Tarife“).
1.2
Mit seiner Bestellung gibt der Kunde einen verbindlichen Auftrag an Indiquip zum Abschluss eines Vertrages ab. Indiquip versendet bei Bestellung über die Internetseite, zur Überprüfung der E-Mail-Adresse des Kunden, zunächst eine Eingangsbestätigungsmail (Bestellinformationsmail). Diese Eingangsbestätigungsmail stellt ausdrücklich noch keine verbindliche Annahme des Angebots durch den Anbieter dar. Der Vertrag zwischen dem Kunden und Indiquip kommt mit der Einrichtung und Freischaltung des Accounts durch Indiquip oder durch Zusendung des unterschriebenen Auftragsformulars durch den Kunden zustande. Der Account Vertrag ist unabhängig von der Beauftragung zur Registrierung einer Domain, auch wenn diese gemeinsam bestellt wurden. Zusätzliche Domains zu einem bestehenden Account können schriftlich per E-Mail an webmaster@indiquip.de unter Angabe der Domain/s bestellt werden. Diese Domains werden bei einer Neuregistrierung (soweit möglich) sofort zur Registrierung eingereicht. Ein Rücktritt von der Domainsbestellung ist somit nicht möglich. Domains werden ausschließlich dem Accountinhaber (Vertragspartner) in Rechnung gestellt. Ebenso trägt er die Verantwortung bei in rechtlichen und administrativen Fragen.
1.3
Das Vertragsverhältnis über die Registrierung der Domain kommt zwischen dem Kunden und der Vergabestelle bzw. dem Registrar direkt zustande. Indiquip beauftragt die Registrierung von Domains im Rahmen eines Geschäftsbesorgungsverhältnisses im Namen, im Auftrag und auf Rechnung des Kunden. Der Kunde kann von einer tatsächlichen Registrierung erst ausgehen, wenn dies durch die Vergabestelle bestätigt ist.
1.4
Für bereits registrierte Domains stellt Indiquip im Rahmen eines Geschäftsbesorgungsverhältnisses im Namen, im Auftrag und auf Rechnung des Kunden einen KK-Antrag (Konnektitivitäts-Koordinierung) zur Übernahme der Domain durch Indiquip.
1.5
Kann eine Domain dem Kunden nicht zugeteilt werden oder kann die Domain per KK-Antrag nicht von Indiquip übernommen werden, so bleibt der geschlossene Vertrag über einen Webhosting- oder Servertarif unberührt. Dem Kunden steht es frei, eine verfügbare alternative Domain zu registrieren oder den Vertrag zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu kündigen. Die Verpflichtung zur Zahlung des vereinbarten Entgelts bleibt hiervon unberührt.
1.6
Top-Level-Domains werden von unterschiedlichen Organisationen registriert und verwaltet. Für jede Top Level Domain gelten unterschiedliche Vergabebedingungen. Jede einzelne dieser Organisationen hat unterschiedliche Bedingungen für die Registrierung und Verwaltung und der Lösung von Domainstreitigkeiten der ihr zugeordneten Top-Level-Domains und der entsprechenden Sub-Level Domains. Soweit diese Vertragsgegenstand sind, gelten ergänzend zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen die entsprechenden Vergabebedingungen in ihrer jeweils aktuellen Fassung. Sämtliche verlinkten Bedingungen sind Bestandteil dieses Vertrages. Mit der Beauftragung von Indiquip stimmen Sie verbindlich den jeweiligen Vergaberichtlinien zu.
1.7
Die Daten zur Registrierung von Domains werden in einem automatisierten Verfahren an die jeweiligen Vergabestellen weitergeleitet. Der Kunde kann von einer tatsächlichen Zuteilung der Domain erst ausgehen, wenn der Internet-Service unter der gewünschten Domain bereitgestellt wurde. Eine Gewähr für die Zuteilung von bestellten Domains wird nicht übernommen.
1.8
Der Kunde trägt die volle Verantwortung dafür, dass die von ihm beantragte Domain keine Rechte Dritter verletzt.
2 Pflichten des Kunden
2.1
Der Kunde ist verpflichtet an allen Handlungen, die für die Registrierung, Übertragung oder Löschung seiner Domain erforderlich sind, vollumfänglich mitzuwirken
2.2
Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, dass eine von ihm registrierte Domain und von ihm übertragene Inhalte nicht gegen gesetzliches Recht verstoßen oder Rechte Dritter verletzen. Bei der Nutzung von internationalen Domains sind gegebenenfalls andere nationale Rechtsordnungen zu beachten.
2.3
Der Kunde verpflichtet sich, keine Domains oder Inhalte anzubieten, die extremistischer (insbesondere rechtsextremistischer) Natur sind oder kinderpornographische oder illegale Inhalte bzw. Angebote jeglicher Art beinhalten. Dies gilt auch für eine Verlinkung auf Seiten, die solche Inhalte enthalten.
2.4
Die Versendung von Spam-Mails ist untersagt, dies gilt insbesondere für die Versendung von unverlangter Werbung. Es ist gleichfalls untersagt, bei der Versendung von Emails falsche Absenderdaten anzugeben.
2.5
Der Kunde beachtet die mengenmäßige Begrenzung von Inklusivleistungen und wird diese nicht überschreiten, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart ist. Sofern die Inklusivleistungen überschritten werden, werden diese gemäß aktueller Preisliste berechnet. Sollte es für diese Leistung kein Preismodell geben, so kann Indiquip ein Angebot in einen höheren Tarif unterbreiten. Sollte der Kunde dies ablehnen, so hat Indiquip ein Recht den Vertrag mit einer Frist von zwei Wochen zu kündigen.
2.6
Erweisen sich die nach den jeweiligen Registrierungsbedingungen für eine Domain bzw. Account / Vertrag anzugebenden Daten als falsch und kann Indiquip den Kunden unter den angegebenen Daten nicht kontaktieren, kann Indiquip die Domain bzw. Account / Vertrag mit sämtlichen Daten löschen.
- Reaktion von Indiquip bei Rechtsverletzungen und Gefährdungen
3.1
Verletzen die Inhalte einer Internetpräsenz oder eine für den Kunden registrierte Internetdomain Rechte Dritter, ist Indiquip berechtigt, die Internetseite zu sperren, solange die Rechtsverletzung andauert.
3.2
Versendet der Kunde Spam-Mails, kann Indiquip den Account ebenfalls vorübergehend sperren, damit der Spam Versand, zum Beispiel durch fehlerhafte Scripte, gestoppt wird.
3.3
Indiquip kann aufgrund objektiver Kriterien die an ihre Kunden gerichtete E-Mails ablehnen, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass eine E-Mail schädliche Software (Viren, Würmer oder Trojaner etc.) enthält, die Absenderinformationen falsch oder verschleiert sind oder es sich um unaufgeforderte oder verschleierte kommerzielle Kommunikation handelt. Des Weiteren werden im Sinne des Spamschutzes für den Kunden alle E-Mails geblockt, welche von Server Systemen versendet werden, die sich auf so genannten RBL Listen (Blacklists) befinden. Der Absender erhält hierüber eine Information, dass seine E-Mail den Empfänger nicht erreicht hat. Sollte der Kunde dies nicht wünschen, so hat er die Möglichkeit die Verwendung von Blacklists für jedes Postfach zu deaktivieren.
3.4
Der Entgeltanspruch von Indiquip besteht fort, solange aus vorstehenden Gründen eine Sperrung eines Dienstes vorgenommen wurde.
Abschnitt I c: Sonderregeln für Server
- Administration und Benutzung
1.1
Bei bestimmen Servern hat der Kunde allein Administratorrechte. Indiquip kann den Server in einem solchen Fall nicht verwalten. Der Kunde ist daher für die Sicherheit seines Servers allein verantwortlich. Es obliegt ihm, Sicherheitssoftware zu installieren, sich regelmäßig über bekannt werdende Sicherheitslücken zu informieren und bekannte Sicherheitslücken zu schließen. Die Installation von Wartungsprogrammen oder sonstiger Programme, die Indiquip zur Verfügung stellt oder empfiehlt, entbindet den Kunden nicht von dieser Pflicht.
1.2
Jeder Kunde ist verpflichtet, seinen Server so einzurichten und zu verwalten, dass die Sicherheit, Integrität und Verfügbarkeit der Netze, anderer Server, Software und Daten Dritter nicht gefährdet wird.
- Reaktion von Indiquip bei Gefährdungen
2.1
Gefährdet ein Kunde über seinen Server Sicherheit, Integrität oder Verfügbarkeit von Netzen, Servern, Software oder Daten – insbesondere bei einer Verletzung von Ziffer 1 – kann Indiquip den Server vorübergehend sperren. Es wird klargestellt, dass diese Regelung auch für so genannte Denial of Service Attacken (nachfolgend DoS-Attacken) gilt, die der Kunde über seinen Server ausführt. Bei einer vorsätzlichen Handlung des Kunden, kann Indiquip das Vertragsverhältnis fristlos kündigen.
2.2
Gefährdet ein Server Sicherheit, Integrität oder Verfügbarkeit von Netzen, Servern, Software oder Daten, ohne dass der Kunde dies zu vertreten hat, kann Indiquip den Server vorübergehend sperren. Es wird klargestellt, dass diese Regelung auch für DoS-Attacken gilt, für die der Server des Kunden von Dritten benutzt wird.
2.3
Indiquip weist darauf hin, dass es oft auf das Verhalten des Kunden gegenüber Dritten zurückzuführen ist, wenn er Ziel einer DOS-Attacke wird. Wird ein Server wiederholt Ziel von DOS-Attacken und ist eine Wiederholung zu erwarten, kann Indiquip das Vertragsverhältnis nach einer Abmahnung fristlos kündigen, wenn es für Indiquip keine zumutbare Möglichkeit gibt, die zu erwartenden künftigen DOS-Attacken oder deren Auswirkung auf andere Systeme zu unterbinden.
2.4
Werden über den Server Spam-Mails (Abschnitt I b, Ziffer 2.4) versendet, kann Indiquip den Server sperren.
2.5
Die Pflichten des Kunden nach Abschnitt I b, Ziffer 2 gelten entsprechend. Indiquip kann in solchen Fällen Server entsprechend Abschnitt I b, Ziffer 3 sperren oder kündigen.
- Nutzungsüberlassung an Dritte
3.1
Der Kunde darf den Server Dritten nicht ganz oder teilweise zur Nutzung überlassen. Indiquip kann einer Nutzungsüberlassung zustimmen. Sie setzt den Abschluss eines gesonderten Reseller-Vertrages voraus.
- Freistellung
4.1
Der Kunde ersetzt Indiquip alle Schäden, die aus einer Verletzung der vorstehenden Regelungen entstehen, soweit er dies zu vertreten hat. Der Schadensersatz erfasst auch die angemessenen Kosten einer notwendigen Rechtsverteidigung. Indiquip informiert den Kunden unverzüglich, wenn sie selbst oder Dritte entsprechende Ansprüche geltend machen und gibt dem Kunden Gelegenheit zur Stellungnahme.
Geschäftsbereich II: Onlineshop
- Allgemeines / Vertragsabschluss
1.1.
Der Kaufvertrag kommt zustande, wenn wir Ihren Auftrag durch Lieferung der Ware oder durch Zusendung einer Auftragsbestätigung in Textform innerhalb von maximal 14 Tagen annehmen.
1.2.
Ihre Bestellungen werden bei uns für 24 Monate nach Ihrer Bestellung gespeichert. Sollten Sie Ihre Unterlagen zu Ihren Bestellungen verlieren, wenden Sie sich bitte per E-Mail/Fax/Telefon an uns. Wir senden Ihnen gerne eine Kopie der Daten Ihrer Bestellung zu.
- Preise und Zahlungsbedingungen
2.1.
Für die Lieferung gelten die Preise der Auftrags- oder Bestellbestätigung zum Zeitpunkt der Bestellung.
2.2.
Alle unsere Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer und verstehen sich zzgl. Versandkosten, gegebenenfalls Nachnahmegebühren, Installations- und Schulungskosten etc. Je nach Versandart werden die Versandkosten in Abhängigkeit von Größe, Gewicht und Anzahl der Pakete errechnet.
2.3.
Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Im Falle eines Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, Verzugszinsen für Verbraucher in Höhe von 5 Prozentpunkten und für Unternehmer in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB nach Diskont-Überleitungsgesetz zu berechnen. Wechsel oder Schecks werden nur nach Vereinbarung und erfüllungshalber entgegengenommen und gelten erst nach ihrer Einlösung als Zahlung. Diskont- und Einzugsspesen gehen zu Lasten des Bestellers. Für die rechtzeitige Vorlage übernehmen wir keine Haftung.
2.4.
Die Erfüllung der Kaufpreiszahlungspflicht durch Aufrechnung steht dem Kunden, der Unternehmer ist, nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
2.5.
Bei Ausüben des Widerrufsrechts haben Sie die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei.
- Lieferfrist
3.1.
Alle Artikel werden nach individueller Vereinbarung mit Kunden auf den Versandweg gebracht.
3.2.
Die Lieferfrist beginnt mit der Bestätigung der Lieferbereitschaft durch uns.
3.3.
Die Lieferfrist verlängert sich ggf. um die Zeit, bis Sie alle Angaben und Unterlagen übergeben haben, welche für die Ausführung des Auftrages notwendig sind.
3.4.
Lieferverzögerungen, die durch gesetzliche oder behördliche Anordnungen (z.B. Import- und Exportbeschränkungen) verursacht werden und nicht von uns zu vertreten sind, verlängern die Lieferfrist entsprechend der Dauer derartiger Hindernisse. Deren Beginn und Ende werden wir Ihnen in wichtigen Fällen unverzüglich mitteilen.
3.5.
Bei Zahlung per Vorkasse erfolgt der Versand nicht bevor der Rechnungsbetrag vollständig dem Konto des Verkäufers gutgeschrieben ist.
- Lieferung, Versand, Gefahrübergang
4.1.
Teillieferungen durch uns sind zulässig, soweit diese Ihnen zumutbar sind.
4.2.
Die Versandart, den Versandweg und die mit dem Versand beauftragte Firma können wir nach unserem Ermessen bestimmen, sofern Sie keine ausdrücklichen Weisungen geben.
4.3.
Im Falle eines Verbrauchsgüterkaufs geht die Gefahr auf Sie über, sobald Ihnen die Sendung mit den Liefergegenständen vom Spediteur übergeben wird.
4.4.
Bei Unternehmern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Unternehmer über.
4.5.
Bitte beachten Sie auch unsere Informationen zu Versand und Lieferung.
- Widerrufsbelehrung
5.1. Widerrufsrecht für Verbraucher bei Kaufverträgen
5.1.1. Widerrufsrecht
Sofern Sie Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind, können Sie Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – auch durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an: Indiquip UG (haftungsbeschränkt), An der Wolfseiche 22, D-31061 Alfeld (Leine), E-Mail an: reklamation@indiquip.de, FAX an: +49 (0) 5181 – 287 47 36
5.1.2. Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z. B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren bzw. herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Für die Verschlechterung der Sache und für gezogene Nutzungen müssen Sie Wertersatz nur leisten, soweit die Nutzungen oder die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Unter „Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise“ versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.
5.1.3. Besondere Hinweise
Wenn Sie diesen Vertrag durch ein Darlehen finanzieren und ihn später widerrufen, sind Sie auch an den Darlehensvertrag nicht mehr gebunden, sofern beide Verträge eine wirtschaftliche Einheit bilden. Dies ist insbesondere dann anzunehmen, wenn wir gleichzeitig Ihr Darlehensgeber sind oder wenn sich Ihr Darlehensgeber im Hinblick auf die Finanzierung unserer Mitwirkung bedient. Wenn uns das Darlehen bei Wirksamwerden des Widerrufs oder bei der Rückgabe der Ware bereits zugeflossen ist, tritt Ihr Darlehensgeber im Verhältnis zu Ihnen hinsichtlich der Rechtsfolgen des Widerrufs oder der Rückgabe in unsere Rechte und Pflichten aus dem finanzierten Vertrag ein. Letzteres gilt nicht, wenn der vorliegende Vertrag den Erwerb von Finanzinstrumenten (z.B. von Wertpapieren, Devisen oder Derivaten) zum Gegenstand hat. Wollen Sie eine vertragliche Bindung so weitgehend wie möglich vermeiden, machen Sie von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch und widerrufen Sie zudem den Darlehensvertrag, wenn Ihnen auch dafür ein Widerrufsrecht zusteht.
5.2. Widerrufsrecht für Verbraucher bei Dienstleistungen
5.2.1. Widerrufsrecht
Sofern Sie Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind, können Sie Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Absatz 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: Indiquip GmbH, An der Wolfseiche 22, D-31061 Alfeld (Leine), E-Mail an: reklamation@indiquip.de, FAX an: +49 (0) 5181 – 287 47 36
5.2.2. Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.
5.2.3. Besondere Hinweise
Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.
- Annahmeverweigerung
Nimmt ein Käufer, der nicht Verbraucher i.S.d. § 13 BGB ist, die verkaufte Ware nicht ab, so sind wir berechtigt, wahlweise auf Abnahme zu bestehen oder 10% des Kaufpreises als pauschalisierten Schadens- und Aufwendungsersatz zu verlangen, es sei denn, der Käufer weist nach, dass ein Schaden nicht oder in geringerer Höhe entstanden ist. Im Falle eines außergewöhnlich hohen Schadens behalten wir uns das Recht vor, diesen geltend zu machen. Für die Dauer des Annahmeverzugs des Käufers sind wir berechtigt, die Liefergegenstände auf Gefahr des Käufers bei sich, bei einer Spedition oder einem Lagerhalter einzulagern. Während der Dauer des Annahmeverzugs hat der Käufer an uns für die entstehenden Lagerkosten ohne weiteren Nachweis pro Monat pauschal 15,- Euro zu bezahlen. Die pauschale Entschädigung mindert sich in dem Maße, wie der Käufer nachweist, dass Aufwendungen oder ein Schaden nicht entstanden sind. Im Falle außergewöhnlich hoher Lagerkosten, behalten wir uns das Recht vor, diese geltend zu machen.
- Eigentumsvorbehalt
7.1.
Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem Liefervertrag einschließlich Nebenforderungen (z.B. Wechselkosten, Finanzierungskosten, Zinsen usw.) vor. Bei vertragswidrigem Verhalten Ihrerseits sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzuverlangen.
7.2.
Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter haben Sie uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.
7.3.
Eine Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch Sie wird stets für uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.
7.4.
Sie sind berechtigt, die Waren im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen. Sie treten jedoch bereits jetzt alle Forderungen gegenüber Ihrem Abnehmer oder Dritter aus der Weiterveräußerung in Höhe des Faktura-Endbetrages an uns ab.
- Gewährleistung / Haftungsausschluss
8.1.
Die Gewährleistungsrechte richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern sich nachfolgend nichts anderes ergibt.
Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen. Bei gebrauchter Ware beträgt die Gewährleistungsdauer 12 Monate ab Gefahrübergang.
8.2.
Keine Gewähr übernehmen wir für Mängel und Schäden, die aus ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung, Nichtbeachtung von Anwendungshinweisen oder fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung entstanden sind. Dies gilt insbesondere für den Betrieb der Gegenstände mit falscher Stromart oder -spannung sowie Anschluss an ungeeigneten Stromquellen. Das gleiche gilt für Mängel und Schäden, die aufgrund von Brand, Blitzschlag, Explosion oder netzbedingten Überspannungen, Feuchtigkeit aller Art, falscher oder fehlender Programm-Software und/oder Verarbeitungsdaten zurückzuführen sind, es sei denn, der Käufer weist nach, dass diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind.
8.3.
Die Gewährleistung erlischt, wenn Sie Eingriffe und/oder Reparaturen an Geräten vornehmen oder durch Personen vornehmen lassen, die nicht von uns autorisiert wurden, sofern der aufgetretene Mangel darauf beruht.
8.4.
Für offensichtliche Mängel im kaufmännischen Verkehr gilt § 377 HGB.
8.5.
Im Gewährleistungsfalle ist der Verbraucher nach seiner Wahl zur Geltendmachung eines Rechts auf Mängelbeseitigung oder Lieferung mangelfreier Ware berechtigt (Nacherfüllung). Sofern die gewählte Art der Nacherfüllung mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden ist, beschränkt sich der Anspruch auf die jeweils verbliebene Art der Nacherfüllung. Im Rahmen der Lieferung mangelfreier Ware gilt der Tausch in höherwertigere Produkte mit vergleichbaren Eigenschaften bereits jetzt als akzeptiert, sofern dies dem Verbraucher und uns zumutbar ist (z.B.: Austausch in das Nachfolgemodell, gleiche Modellserie, etc.). Weitergehende Rechte, insbesondere die Rückgängigmachung des Kaufvertrages, können nur nach Ablauf einer angemessenen Frist zur Nacherfüllung oder dem zweimaligen Fehlschlagen der Nacherfüllung geltend gemacht werden.
8.6.
Handelt es sich bei dem Käufer um einen Unternehmer, so sind wir innerhalb eines Jahres nach Lieferdatum nach unserer Wahl zur Mängelbeseitigung oder Lieferung mangelfreier Ware im Sinne des § 439 BGB berechtigt. Nach Ablauf eines Jahres ab Lieferdatum beschränken sich seine Gewährleistungsansprüche auf Mängelbeseitigung oder Zeitwertgutschrift nach unserer Wahl. Sollte der Unternehmer Aufwendungsersatz i.S.d. § 478 II BGB fordern, beschränkt sich dieser auf max. 2% des ursprünglichen Warenwerts. Ansprüche, die auf § 478 BGB zurückgehen, sind durch die 24-monatige Gewährleistung für Unternehmer nach 8.1 abgedungen im Sinne des gleichwertigen Ausgleichs nach § 478 IV S. 1 BGB.
8.7.
Durch einen Austausch im Rahmen der Gewährleistung/Garantie treten keine neuen Gewährleistungs-/Garantiefristen in Kraft; § 203 BGB bleibt unberührt.
8.8.
Wir übernehmen für die angegebene Beschaffenheit der Waren keine Garantie i.S.d § 443 BGB. Etwaige seitens der Hersteller gewährte Garantierechte bleiben davon unberührt und bestimmen sich ausschließlich nach der dem Kunden mit der Ware übergebenen Garantieerklärung.
8.9.
Wir haften nach den gesetzlichen Vorschriften des Gewährleistungsrechts uneingeschränkt für Schäden, aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung unsererseits oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung unserer Erfüllungsgehilfen beruhen. Darüber hinaus haften wir uneingeschränkt nach den gesetzlichen Vorschriften für sonstige Schäden, wenn diese auf der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruhen. Dies ist der Fall, wenn sich die Pflichtverletzung auf eine Pflicht bezieht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertraut hat und auch vertrauen durfte.
8.10.
Die unter 8.9 geregelten Haftungsbestimmungen sind auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt und gelten zudem auch für sonstige Pflichtverletzungen außerhalb des Gewährleistungsrechts. Hierzu zählen insbesondere die Verletzung von Haupt- und Nebenleistungspflichten im Zeitraum vor Lieferung der Ware. Im Übrigen ist die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Für die Wiederherstellung von Daten haften wir nicht, es sei denn, dass wir den Verlust vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben und der Käufer sichergestellt hat, dass eine Datensicherung erfolgt ist, so dass die Daten mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.
8.11.
Zur Abwicklung von Gewährleistungsansprüchen beachten Sie bitte die Hinweise in unseren aktuellen, jeder Lieferung beiliegenden Rücksende- und Serviceinformationen.
- Rücktritt bei Vermögensverschlechterung
Wir können vom Vertrag zurücktreten, wenn uns eine Zahlungseinstellung, die Eröffnung des Insolvenz- oder gerichtlichen Vergleichsverfahrens, die Ablehnung der Insolvenz mangels Masse, Wechsel- oder Scheckproteste oder andere konkrete Anhaltspunkte über Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Käufers bekannt werden.
- Software, Literatur
Bei Lieferung von Software gelten über unsere Bedingungen hinaus die besonderen Lizenz- und sonstigen Bedingungen des Herstellers. Mit der Entgegennahme der Software erkennt der Käufer deren Geltung ausdrücklich an.
- Verwendung von Kundendaten
Wir sind berechtigt, alle Daten, die Geschäftsbeziehungen mit Ihnen betreffen, gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz zu verarbeiten.
Es wird auf unsere Datenschutzbestimmungen hingewiesen.
- Ausfuhrgenehmigung
Eventuell für die Ausfuhr der gelieferten Ware notwendige Zustimmungen des Bundesamtes für gewerbliche Wirtschaft in Eschborn/Taunus sind von Ihnen in eigenem Namen und auf eigene Kosten einzuholen. Die Versagung einer solchen Ausfuhrgenehmigung berechtigt Sie nicht, vom Vertrag zurückzutreten.
- Gerichtsstand, Teilunwirksamkeit, anwendbares Recht
13.1.
Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten und mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts, wird als Gerichtsstand für alle aus dem Vertrag sich ergebenden Rechtsstreitigkeiten, einschließlich Wechsel- und Scheckklagen, Hildesheim vereinbart; wir sind auch berechtigt, am Sitz des Käufers zu klagen.
13.2.
Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Liefervertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben die übrigen Bestimmungen weiterhin wirksam.
13.3.
Im Geschäftsverkehr mit Verbrauchern innerhalb der Europäischen Union kann auch das Recht am Wohnsitz des Verbrauchers anwendbar sein, sofern es sich zwingend um verbraucherrechtliche Bestimmungen handelt.
Hinweis zur Batterieentsorgung
Batterien beinhalten wertvolle Rohstoffe, die zwar umweltschädlich sind, aber wiederverwertet werden können. Altbatterien dürfen deshalb nicht in den einfachen Hausmüll gelangen, sondern müssen gesondert entsorgt werden. Für Händler besteht die gesetzliche Verpflichtung, alte Batterien zurück zu nehmen, Verbraucher sind verpflichtet, Altbatterien zu einer geeigneten Sammelstelle zu bringen.
Entsorgungspflichtige Batterien sind an der durchgestrichenen Mülltonne zu erkennen, die auf der Verpackung aufgedruckt ist. Jeweils unter dem Mülltonnen-Symbol befindet sich die chemische Bezeichnung des enthaltenen Schadstoffs:
Pb = Blei
Cd = Cadmium
Hg = Quecksilber
Selbstverständlich können Sie die bei uns gekauften Batterien zur fachgerechten Entsorgung wieder an uns zurückschicken. Senden Sie bitte ein ausreichend frankiertes Päckchen mit dem Stichwort „Batterieentsorgung“ an: Indiquip GmbH, An der Wolfseiche 22, D-31061 Alfeld (Leine). Die Umwelt und Indiquip sagen Dankeschön.
Indiquip GmbH
An der Wolfseiche 22
D-31061 Alfeld (Leine)
Geschäftsführer: Philipp Korsen, Victor Pfahl, Nikolaus Bott
Amtsgericht Hildesheim
HRB 203166
Ust-ID-Nr.: DE 285 079 754
Geschäftsbereich III: Handel und Dienstleistungen
1 Geltungsbereich
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Leistungen und Lieferungen unseres Unternehmens zwischen diesem und unseren Auftraggebern, die natürliche Personen oder Unternehmer im Sinne von § 14 BGB sind, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
Nachfolgende Bedingungen gelten auch für Standard- Software-Lieferungen, soweit nicht Abweichendes mit dem Auftraggeber in separaten Lizenz- und Wartungsverträgen vereinbart wird.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für Indiquip nicht verbindlich, auch wenn Indiquip ihnen nicht ausdrücklich widersprochen hat.
2 Gegenstand
Gegenstand des Vertrages ist die vereinbarte Leistung, die nach den Grundsätzen der ordnungsgemäßen Berufsausübung durch Indiquip im Rahmen des vereinbarten Zeitraumes durchgeführt wird. Die Auswahl der Mitarbeiter bleibt Indiquip vorbehalten.
Indiquip ist berechtigt, sich zur Vertragsausführung der Tätigkeit Dritter zu bedienen, bleibt aber dem Auftraggeber gegenüber stets unmittelbar verpflichtet.
3 Angebot, Leistungsumfang
Nicht befristete Angebote von Indiquip erfolgen in allen Teilen freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart. Sie stellen die Aufforderung an den Auftraggeber dar, seinerseits ein Angebot zum Vertragsschluss abzugeben. Verträge kommen erst durch unsere schriftliche oder mündliche Auftragsbestätigung oder durch Auftragsdurchführung zustande.
An zum Angebot von Indiquip gehörigen Unterlagen behält sich Indiquip das Eigentums- und Urheberrecht vor. Sie dürfen ohne Einverständnis von Indiquip Dritten nicht zugänglich gemacht oder auf sonstige Weise missbräuchlich verwendet werden. Wird der Auftrag nicht erteilt, so sind individueII erstellte Unterlagen unaufgefordert und in allen anderen Fällen nach Aufforderung unverzüglich zurückzusenden.
Die Aufgabenstellung, die Vorgehensweise und die Art der zu liefernden Arbeitsunterlagen werden in den schriftlichen Vereinbarungen (z.B. Angebot, Auftragsbestätigung) der Vertragsparteien geregelt.
Änderungen, Ergänzungen oder Erweiterungen der Aufgabenstellung, der Vorgehensweise und der Art der Arbeitsunterlagen bedürfen einer besonderen schriftlichen Vereinbarung.
4 Vertraulichkeit, Datenschutz
Die Vertragsparteien sind verpflichtet, die ihnen unter dem Vertrag von der jeweils anderen Partei zugänglich gemachten Informationen sowie Kenntnisse, die sie bei der Gelegenheit dieser Zusammenarbeit über Angelegenheiten – etwa technischer, kommerzieller oder organisatorischer Art – der jeweils anderen Vertragspartei erlangen, vertraulich zu behandeln und während der Dauer sowie nach Beendigung dieses Vertrages ohne die vorherige schriftliche Einwilligung der betroffenen Partei nicht zu verwerten oder zu nutzen oder Dritten zugänglich zu machen. Eine Nutzung dieser Informationen ist allein auf den Gebrauch im Zusammenhang mit der Durchführung des Vertrages beschränkt.
Diese Verpflichtungen bleiben für beide Vertragspartner auch nach Beendigung dieses Vertrages bestehen.
Indiquip ist berechtigt, im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertrages die ihr anvertrauten personenbezogenen Daten unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen. Indiquip wird personenbezogene Daten des Auftraggebers gemäß dessen schriftlicher Weisung nach § 11 BDSG verarbeiten.
Indiquip ist bereit, auf Wunsch des Auftraggebers zusätzliche Verpflichtungserklärungen zu unterschreiben.
5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Tätigkeiten von Indiquip zu unterstützen. Insbesondere schafft der Auf- traggeber unentgeltlich alle Voraussetzungen im Bereich seiner Betriebssphäre, die zur ordnungsgemäßen Durch- führung des Auftrages erforderlich sind. Zu diesen Vo- raussetzungen zählen u.a., dass der Auftraggeber
– Arbeitsräume für die Mitarbeiter von Indiquip einschließlich aller erforderlichen Arbeitsmittel nach Bedarf ausreichend zur Verfügung stellt
– eine Kontaktperson (i. S. eines Koordinators, Projektleiters o.ä.) benennt, die den Mitarbeitern von Indiquip während der vereinbarten Arbeitszeit zur Verfügung steht. Die Kontaktperson ist ermächtigt, Erklärungen abzugeben, die im Rahmen der Fortführung des Auftrages als Zwischenentscheidung notwendig sind
– den Mitarbeitern von Indiquip jederzeit Zugang zu den für ihre Tätigkeiten notwendigen Informationen verschafft und sie rechtzeitig mit allen erforderlichen Unterlagen versorgt
– im Falle von Programmierarbeiten Rechnerzeiten (inkl. Operating), Testdaten und Datenerfassungskapazitäten rechtzeitig und in ausreichendem Umfang zur Verfügung stellt
– seine mit der Anwendung von Produkten vom Indiquip betrauten Mitarbeiter in ausreichendem Maße schult.
Der Auftraggeber steht dafür ein, dass die im Rahmen des Auftrages von vom Indiquip gefertigten Berichte, Organisationspläne, Entwürfe, Zeichnungen, Aufstellungen und Berechnungen nur für seine Zwecke verwendet werden.
Erbringt der Auftraggeber eine erforderliche Mitwirkungshandlung nicht, nicht rechtzeitig oder nicht in der vereinbarten Weise, so sind die hieraus entstehenden Folgen (z.B. Verzögerungen, Mehraufwand) vom Auftraggeber zu tragen.
6 Höhere Gewalt
Fälle höherer Gewalt, insbesondere Streik, Aussperrung, Krieg, Rohstoff- und Energiemangel, nicht von Indiquip zu vertretende Betriebs- und Verkehrsstörungen sowie behindernde hoheitliche Verfügungen suspendieren die Vertragsverpflichtungen der Parteien um die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung, auch soweit sie die Durchführung des betroffenen Geschäfts auf absehbare Zeit unwirtschaftlich machen. Dies gilt auch, wenn einer der o.g. Fälle höherer Gewalt bei Lieferanten von Indiquip eintritt und eine andere Liefermöglichkeit nicht bzw. nur unter unzumutbaren Bedingungen besteht.
Überschreiten die sich daraus ergebenden Verzögerungen den Zeitraum von sechs Wochen, so sind beide Vertragspartner berechtigt, hinsichtlich des betroffenen Leistungsumfangs vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche des Auftraggebers sind in den Fällen höherer Gewalt ausgeschlossen.
7 Mängelansprüche / Haftung
Indiquip ist verpflichtet, die vertraglich übernommenen Leistungen nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung sorgfältig auszuführen.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, Leistungen von Indiquip auf Mängel zu untersuchen und etwaige Mängel gegenüber Indiquip schriftlich zu rügen. Bei Nichteinhaltung der Rügefrist gilt die Leistung als genehmigt. Die Rüge von offensichtlichen Mängeln ist rechtzeitig, wenn sie innerhalb von 7 Kalendertagen ab Ablieferung bzw. Abnahme des Werkes bei Indiquip eingeht; die Rüge verdeckter Mängel ist rechtzeitig, wenn sie ebenfalls innerhalb von 7 Kalendertagen ab deren Entdeckung bei Indiquip eingeht.
Bei Vorliegen eines Mangels der Kaufsache bzw. des Werkes wird Indiquip nach eigener Wahl den Mangel beseitigen oder eine neue Sache liefern bzw. ein neues Werk herstellen.
Der Auftraggeber hat Indiquip eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren. Er hat insbesondere dafür Sorge zu tragen, dass die beanstandete Kaufsache bzw. das beanstandete Werk zur Untersuchung und Durchführung der Nacherfüllung Indiquip oder deren Beauftragten zur Verfügung steht. Erhält Indiquip keine Gelegenheit, die gerügten Mängel zu überprüfen oder nimmt der Auftraggeber ohne die Zustimmung von Indiquip Änderungen an der beanstandeten Leistung vor, so verliert der Auftraggeber die Mängelansprüche.
Ist die Nacherfüllung nicht möglich oder endgültig fehlgeschlagen oder wird sie unzumutbar verzögert, so kann der Auftraggeber Minderung verlangen. Der Auftraggeber kann vom Vertrag zurücktreten, wenn zwischen den Vertragsparteien eine Einigung über die Minderung nicht zustande kommt. Der Rücktritt setzt eine angemessene Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung voraus.
Mängelansprüche verjähren bei Sachmängeln in 1 Jahr ab Lieferung, bei Werkmängeln in 1 Jahr ab Abnahme. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz längere Fristen zwingend vorschreibt.
Schadensersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen wegen eines Mangels kann der Auftraggeber erst geltend machen, wenn eine mögliche Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder Indiquip die Nacherfüllung verweigert. Das Recht des Auftraggebers zur Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen bleibt davon unberührt.
Indiquip haftet unbeschadet der vorstehenden Regelungen des Punktes 7 und der nachfolgenden Haftungsbeschränkungen uneingeschränkt für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von Indiquip, seinen gesetzlichen Vertretern oder seinen Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie für Schäden, die auf vorsätzlichen oder grobfahrlässigen Pflichtverletzungen sowie Arglist oder Übernahme einer selbständigen Garantie von Indiquip beruhen.
Indiquip haftet auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Zwecks von Bedeutung sind (Kardinalpflichten).
Indiquip haftet jedoch nur, soweit die Schäden typischerweise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind und zwar beschränkt auf die Deckungssumme der bestehenden Betriebs-Haftpflicht- bzw. Produkthaftpflichtversicherung mit aktuellen Deckungssummen von € 100.000,00 bzw. insgesamt pro Jahr max. € 200.000,00.
Bei einfachen, fahrlässigen Verletzungen nicht vertragswesentlicher Pflichten haftet Indiquip nicht. Die in den vorstehenden Sätzen enthaltenden Haftungsbeschränkungen gelten auch, soweit eine Haftung für die gesetzlichen Vertreter, leitende Angestellte und sonstige Erfüllungsgehilfen von Indiquip betroffen ist.
Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Soweit die Haftung von Indiquip ausgeschlossen und beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
Schadensersatzansprüche verjähren nach einem Kalenderjahr ab Lieferung der Sache oder Erbringung der Leistung unabhängig von einer Kenntnis des Auftraggebers von Schadensursache und/oder Schadensverursacher. Die kurze Verjährungsfrist gilt nicht, falls auf Seiten von Indiquip grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegt sowie bei einer von Indiquip zu vertretenden Verletzung oder Tötung von Personen oder in sonstigen Fallen, in denen das Gesetz zwingend längere Fristen vorschreibt.
8 Termine
Leistungstermine und -fristen sind verbindlich, wenn diese im Angebot oder der Auftragsbestätigung von Indiquip festgelegt bzw. anerkannt wurden.
Leistungsfristen beginnen erst zu laufen, wenn die Parteien sich über sämtliche Einzelheiten des Auftrages einig sind.
Nachfristen werden im beiderseitigen Einvernehmen schriftlich vereinbart.
9 Annahmeverzug
Kommt der Auftraggeber mit der Annahme der Leistung in Verzug oder unterlässt bzw. verzögert der Auftraggeber eine ihm nach Ziff. 5 oder sonstwie obliegende Mitwirkung, so kann Indiquip nach Nachfristsetzung vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz zu verlangen.
Unberührt bleiben die Ansprüche von Indiquip auf Ersatz der entstandenen Mehraufwendungen und sonstige Schadensersatzansprüche
10 Verwendung von Arbeitsergebnissen
Urheberrecht:
Der Auftraggeber darf die Ergebnisse aller von Indiquip erbrachten Leistungen (Werke) nur für eigene betriebliche Zwecke verwenden. Der Auftraggeber erwirbt mit Zahlung des Honorars ein nicht übertragbares Nutzungsrecht an den Werken von Indiquip. Die Vervielfältigung, die Verbreitung, die Ausstellung, die öffentliche Wiedergabe und die Bearbeitung der Werke von Indiquip ist ohne vorherige, schriftliche Genehmigung von Indiquip nicht gestattet.
Eigentumsvorbehalt:
Indiquip behält sich das Eigentum an sämtlichen, von Indiquip gelieferten Sachen bis zur vollständigen Bezahlung bzw. Erfüllung aller Ansprüche aus der Geschäftsverbindung der vorgenannten Gesellschaften von Indiquip vor. Der Eigentumsvorbehalt bleibt bestehen, bis sämtliche, auch künftige und bedingte Forderungen aus der Geschäftsverbindung zwischen Indiquip und dem Auftraggeber erfüllt sind.
Indiquip ist berechtigt, die Eigentumsvorbehaltsrechte geltend zu machen, ohne gleichzeitig vom Vertrag zurückzutreten.
11 Vertragsdauer und Kündigung
Der Vertrag endet mit Ablauf der vereinbarten Zeit bzw. mit Erbringung der vereinbarten Leistung.
Der Auftraggeber oder Indiquip kann den Vertrag vor Ablauf nur aus wichtigem Grund fristlos kündigen.
Enden die Vertragsbeziehungen vorzeitig, hat Indiquip Anspruch auf Vergütung für die bis dahin geleistete Arbeit.
Ist die vorzeitige Lösung der Vertragsbeziehungen vom Auftraggeber zu vertreten, erhält Indiquip über die Vergütung für die geleistete Arbeit hinaus 50 % des für die noch nicht ausgeführten Leistungen vereinbarten Entgelts, sofern der Auftraggeber keinen geringeren Schaden nachweist. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt vorbehalten.
12 Vergütung, Nebenkosten, Fälligkeiten
Vergütungen für Leistungen, die nach Zeitaufwand abzurechnen sind, beruhen auf einem Achtstundentag bei sechs Arbeitstagen je Woche. Reisezeit gilt zu 50 % als Arbeitszeit.
Der Auftraggeber trägt, soweit im Angebot oder in der Auftragsbestätigung von Indiquip nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist:
– Spesen für Unterbringung und Verpflegung der am Projektort eingesetzten Mitarbeiter/-innen von Indiquip gem. dem Angebot beigefügter Honorartabelle
– Kosten für An- und Abreise der Mitarbeiter/-innen von Indiquip zum Projektort gemäß dem Angebot beigefügter Honorartabelle. Bei längerem Einsatz an einem Ort steht jedem(r) Mitarbeiter/-in einmal wöchentlich eine Heimreise zu, deren Kosten dem Auftraggeber in Rechnung gestellt werden.
Für Leistungen, die nach Zeitaufwand abzurechnen sind, erteilt Indiquip, wenn nicht im Einzelfall anderes vereinbart, monatlich Zwischenrechnungen.
Bei Festpreisaufträgen erstellt Indiquip eine Rechnung in Höhe von 50 % des Auftragswertes nach Vertragsabschluss. Nach Projektabschluss werden die restlichen 50 % in Rechnung gestellt. Bei Projekten mit langer Laufzeit und Gliederung nach Phasen kann auch eine phasenbezogene Fakturierung vereinbart werden, wenn nicht im Einzelfall anderes vereinbart.
Spesen und Reisekosten werden nach Projektabschluss in Rechnung gestellt, sofern der Auftrag innerhalb von drei Monaten abgewickelt wird. Dauert die Abwicklung länger, kann Indiquip Reisekosten und Spesen in dreimonatigen Abständen in Rechnung stellen. Die Rechnungen sind nach Rechnungseingang sofort netto zahlbar.
Vergütungen und sonstige in Rechnung gestellten Beträge (z.B. Reisekosten, Spesen, Nebenkosten usw.) verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
Ein Aufrechnungsrecht steht dem Auftraggeber nur zu, wenn die Forderungen des Auftraggebers von Indiquip unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Auftraggeber nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
Mit Ablauf von 30 Tagen seit Zugang der Rechnung gerät der Auftraggeber mit der Zahlung automatisch in Verzug. Ab diesem Zeitpunkt sind Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu entrichten, sofern der Auftraggeber kein Verbraucher ist. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden, höheren Schaden behält sich Indiquip vor.
13 Treuepflicht
Der Auftraggeber sowie auch Indiquip verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Zu unterlassen ist insbesondere die Einstellung oder sonstige Beschäftigung von Mitarbeitern oder ehemaligen Mitarbeitern, die in Verbindung mit der Auftragsdurchführung tätig gewesen sind, vor Ablauf von 12 Monaten nach Beendigung des Auftrages.
14 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Erfüllungsort
Es ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme der Kollisionsnormen des internationalen Privatrechts anzuwenden. Die Anwendung des Übereinkommens der vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den Wareneinkauf (CISG – „Wiener Kaufrecht“) ist ausgeschlossen.
Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten – einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen – ist, wenn der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des Öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, die Klage bei dem Gericht zu erheben, das für den Geschäftssitz von Indiquip zuständig ist. Indiquip ist auch berechtigt, am Geschäftssitz des Auftraggebers zu klagen.
Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist der Geschäftssitz von Indiquip Erfüllungsort.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht berührt. Die Parteien sind verpflichtet, eine etwaig unwirksame Regelung durch eine Bestimmung zu ersetzen, mit der der beabsichtigte, rechtliche und wirtschaftliche Zweck weitestgehend erreicht werden kann. Sollte dies nicht möglich sein, so sind die etwaigen unwirksamen Regelungen auf ein Maß zurückzuführen, bei dem sie rechtswirksam sind (geltungserhaltende Reduktion unwirksamer Bestimmungen).
Indiquip GmbH
An der Wolfseiche 22
D-31061 Alfeld (Leine)
Geschäftsführer: Philipp Korsen
Amtsgericht Hildesheim
HRB 203166
Ust-ID-Nr.: DE 285 079 754
Stand: 09.09.2015